Bremer Erwerbslosenverband: Betroffene sollten jetzt nochmals beim Jobcenter Bremen die Übernahme von aufgelaufenen Krankenversicherungsbeiträgen beantragen
Seit einer Gesetzesänderung zum 01.01.2009 war es bei zahlreichen privat krankenversicherten Hartz IV-EmpfängerInnen zu einer Deckungslücke der Krankenversicherungsbeiträge gekommen. Dadurch entstanden teilweise hohe Zahlungsrückstände gegenüber den jeweiligen Krankenkassen. Grund war eine Gesetzeslücke, wie die Bundesregierung gegenüber dem Petitionsausschuss des Bundestages eingeräumt hat.
Nachdem das Sozialgericht Bremen die damalige BAgIS schon regelmäßig zur Übernahme der vollen KV-Beiträge verpflichtet hatte wurde diese Auffassung am 18.01.2011 durch den 4. Senat des Bundessozialgerichts bestätigt.
Auch Menschen die vom Amt für Soziale Dienste Leistungen nach dem SGB XII erhalten, haben Anspruch auf Übernahme der vollen Beiträge zur privaten Krankenversicherung.
Wie Anfang März aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linkspartei im Bundestag hervorgeht, sollen die vollen KV-Beiträge von privat krankenversicherten Hartz IV-EmpfängerInnen zunächst jedoch nur rückwirkend ab 18.01.2011 übernommen werden.
Das entspricht genau den internen Vorgaben der Bundesagentur für Arbeit die schon vom 27.01.2011 stammen.
Die Beschränkung auf den Zeitpunkt 18.01.2011 zeugt aus Sicht des BEV von einem gehörigem Maß von Ignoranz und Skrupellosigkeit.
Nach Einschätzung des Bremer Erwerbslosenverband wird es rechtlich jedoch wohl nicht haltbar sein, betroffene Hartz IV-EmpfängerInnen auf Schulden gegenüber den Krankenkassen sitzen zu lassen, die vor dem 18.01.2011 aufgelaufen sind.
Grobe Schlamperei im Gesetzgebungsverfahren darf nicht dazu führen, dass Betroffene zum Teil hohen Forderungen ihrer Krankenkasse ausgesetzt sind, die sie aus ihrer Regelleistung nicht zahlen können.
Wir raten allen Betroffenen deren Beiträge für die private KV in den Jahren 2009 und 2010 von der BAgIS nicht voll übernommen wurden, die bisher nicht bewilligten Beiträge mit Antrag jetzt noch einmal beim Jobcenter Bremen einzufordern.
Dies ist grundsätzlich auch dann möglich, wenn es bereits ablehnende Widerspruchsbescheide der BAgIS in dieser Angelegenheit gibt.
Um mögliche rechtliche Ansprüche zu sichern die länger als 1 Jahr zurückliegen, sollten diese umgehend eingefordert werden, da die Rückwirkungsfrist solcher Anträge aufgrund einer Gesetzesänderung in Kürze von 4 Jahren auf 1 Jahr reduziert werden wird.
Wir fordern das Jobcenter Bremen auf, auch die bisher nicht übernommenen Krankenkassenbeiträge aus Zeiträumen vor dem 18.01.2011 von Amts wegen zu übernehmen, ohne dass dafür extra ein Antrag erforderlich ist.