Jobcenter Bremen bricht mit Sanktionspraxis das Grundgesetz.
Seit Monaten ist eine deutliche Zunahme der von den Jobcentern ausgesprochenen Sanktionen zu verzeichnen. Vor allem der Abbruch oder die Verweigerung von Leiharbeit und Niedriglohnarbeitsverhältnissen wird mit drastischen Kürzungen geahndet.
Ein aktuelles Beispiel verdeutlicht den menschenverachtenden Charakter der Sanktionspraxis.
Ein Familienvater mit drei Kindern wurde vom Jobcenter verpflichtet sich bei zwei Zeitarbeitsfirmen vorzustellen die eine Aushilfstätigkeit angeboten haben. Diese Tätigkeiten wurden im Herbst 2011 mit 7,89 Euro pro Stunde entlohnt.
Die Aufforderung des Jobcenters sich zu bewerben erging am 13. September. Der Familienvater hatte jedoch bereits schlechter Erfahrungen in Leiharbeitsfirmen gesammelt und bewarb sich zeitgleich auf eine Festanstellung, die ihm auch zugesagt wurde und die er am 5. Oktober antrat. Hier verdient er deutlich besser als in der Leiharbeit.
Der Arbeitsantritt wurde dem Jobcenter umgehend mitgeteilt, welches daraufhin die Hartz IV – Leistungen für Oktober 2011 ablehnte.
Der schikanöse Wahnsinn setzte sich jedoch am 12. Januar 2012 fort. Jetzt verhängte das Jobcenter eine Sanktion für drei Monate von 30 Prozent der Regelleistung, da die Bewerbungen bei den Leiharbeitsfirmen im September 2011 nicht vorgenommen wurden. Die Sanktion greift jedoch nicht, da derzeit gar keine Leistungen an die Familie gezahlt werden. Sie wurde vorsorglich ausgesprochen, um im Falle der Neuantragstellung innerhalb des Sanktionszeitraums einen Kürzungsgrund herzustellen und gegebenenfalls bei einem zweiten Sanktionsgrund gleich volle 60 Prozent der Regelleistung kürzen zu können.
Nicht nur, dass mit der Sanktion gegen das im Grundgesetz verbriefte Recht der freien Berufswahl verstoßen wurde es offenbart die Willkürpraxis der Jobcenter. Durch die Aufnahme einer um 400 Brutto monatlich besser bezahlte Arbeit als die vom Jobcenter angebotenen Leiharbeitstätigkeiten wurde der Leistungsbezug von Hartz IV vermieden. Allein die Tatsache sich den Anweisungen von JobcentermitarbeiterInnen zu widersetzen reicht offensichtlich aus, um das Einkommen von Menschen noch deutlicher unter die Armutsgrenze abzusenken als der komplette Hartz IV Satz.
An diesem Beispiel wird einmal mehr die politische Zielstellung der gesetzlich verordneten Sanktionspraxis der Jobcenter deutlich: Der Zwang zur Arbeitsannahme im Niedriglohnbereich und vor allem in der Leiharbeit. Dies dient ausschließlich dem Profistreben der Unternehmen. Denn die gerade gemeldeten 108 Milliarden Euro Profit der 30 DAX Konzerne in 2011 haben auch ihre Ursache im Niedriglohn.
Die Zurichtung zu Niedriglohn, in früheren Jahrhunderten von Armenhäusern und Knästen vollzogen, wird heute durch Hartz IV verordnet und von den Jobcentern durchgesetzt.
Der Bremer Erwerbslosenverband unterstreicht noch einmal seine Forderung nach Abschaffung der Sanktionsmöglichkeiten (§31ff SGB II), da diese ausschließlich der Förderung von Niedriglohn dienen.