Das neue Repressionsregime gegen die Lohnarbeitenden ist die Kombination von EU Aufenthaltsrecht, den Jobcentern und den Ausländerämtern
Jo hat es erwischt. Er ist bulgarischer Staatsbürger, lebt seit drei Jahren in Deutschland und hat sich in dieser Zeit mit zahlreichen Jobs durchgeschlagen. Nur für sehr kurze Zeiträume haben seine Frau* und er ergänzende Hartz IV-Leistungen des Jobcenters in Bremen in Anspruch genommen. Sein neuer, letzter Job war der als Reinigungskraft in einem Hotel. Töpfe waschen, Betten in den Zimmern beziehen und säubern, alles kein Problem für Jo. Er war sehr gefragt, Überstunden häuften sich und in den Monaten Oktober und November hatte er nur drei freie Tage. Weitere vom Hotel beim Verleiher angeforderte Arbeitskräfte konnte dieser nicht liefern. Im November rächte sich dies. Jo plagten starke Rückenschmerzen, er wurde für vier Tage krankgeschrieben und informierte seinen Chef. Dieser ließ umgehend wissen, dass er bei Fernbleiben von der Arbeit sofort fristlos rausfliegen würde. Das saß. Jo hatte zu Recht Angst vor einer Entlassung, schluckte reichlich Schmerztabletten und arbeitete weiter. Im Januar ging dann Nichts mehr. Nach erneuter Krankschreibung und trotz Drohung des Chefs blieb Jo zu Hause. Nach drei Tagen kam Post per Bote. Die Fristlose Kündigung mit eingeschobener Begründung. Gekündigt wurde, weil Jo den Chef erpresst haben soll. Den Lohn gab es natürlich auch nicht.
Jos Chef ist Betreiber einer kleinen Leiharbeitsbude, die sich auf die Beschäftigung bulgarischer Staatsbürger spezialisiert hat. So hatte der Chef Jo an das Hotel verliehen. Große Teile der Überstunden wurden nie bezahlt. Da Jo erst Ende September den Job antrat war er noch in der für die Leiharbeit üblichen mit den DGB-Gewerkschaften tariflich vereinbarten sechsmonatigen Probezeit. In diesem Betrieb gab es niemanden der länger 6 Monate arbeitete; das hätte mehr Rechtssicherheit und längere Kündigungsfristen bedeutet. Jo hatte bereits reichlich Erfahrungen mit ähnlichen „mittelständischen Ausbeutern“ gemacht und wusste, dass der Verlust des Jobs auch das Ende seines Aufenthaltsrechts in Deutschland bedeuten kann.
Genau so kam es.
Als Jo beim Jobcenter antrat, (er hatte bereits vor diesem Job zwei Monate lang Hartz IV bezogen) den Neuantrag stellte und dabei seine fristlose Kündigung vorlegte, verweigerte das Jobcenter die Zahlung. Mit der fristlosen Kündigung, die nach geltendem Arbeitsrecht selbst verschuldet gilt, habe Jo seinen Status als aufenthaltsberechtigter EU-Bürger verloren und somit auch keinen Anspruch auf Hartz IV. Kein Geld im Februar und kein Geld im März, Mietschulden. Und zur Krönung kam dann noch der Brief des Migrationsamtes Bremen, dass Fragen zur Arbeitnehmereigenschaft stellte.
Woher wusste eigentlich das Migrationsamt von der fristlosen Kündigung und der Verweigerung der Hartz IV-Leistungen ?
Die Rechtslage nach diversen Änderungen des deutschen Gesetzes zum EU Aufenthaltsrecht ist eindeutig. Nicht Menschen aus anderen EU-Ländern haben ein Aufenthaltsrecht, sondern lediglich „Arbeitnehmer“. Arbeitnehmer ist Mensch jedoch erst dann, wenn mindestens 6 Stunden pro Woche gearbeitet wird. Entfällt dieses Ausbeutungsverhältnis, ist auch der Arbeitnehmerstatus weg und somit die Berechtigung für den Aufenthalt in Deutschland. Erst nach 5-jährigem legalen Aufenthalt als Arbeitnehmer in Deutschland verwandelt sich die EU Bürger*in in einen Menschen mit Daueraufenthalt und uneingeschränktem Zugang zu Sozialleistungen.
Innerhalb der ersten 5 Aufenthaltsjahre besteht nach einem unverschuldeten Arbeitsplatzverlust ein Leistungsanspruch auf Hartz IV für längstens 6 Monate. Ist dieser Zeitraum verstrichen werden die Leistungen durch die Jobcenter eingestellt. EU-Neubürger*in hat dann allenfalls einen Anspruch auf die darlehensweise Gewährung einer Rückfahrkarte ins Heimatland. Das Aufenthaltsrecht ist nach diesen 6 Monaten oder sofort bei einer selbstverschuldeten / fristlosen Kündigung beendet. Das Druckpotential auf Zuwander*innen aus EU Ländern auf konformes Verhalten am Arbeitsplatz ist damit ungleich höher als bei Menschen mit gesichertem Aufenthaltsstatus. Letzteren droht bei selbstverschuldetem Jobverlust allenfalls eine Sanktion von 30 Prozent der Regelleistung für drei Monate. Als EU Bürger ist bei vergleichbarer Ausgangslage sofort der gesamte Hartz IV-Anspruch erloschen und der legale Aufenthalt in Deutschland ist beendet.
Unternehmer*innen wissen um diesen Zusammenhang und erpressen „ihre“ Arbeitnehmer*innen offen mit dieser auf mögliche Existenzvernichtung angelegten Rechtslage. Unbezahlte Überstunden, Lohnbetrug bei Leiharbeit, unbezahlte Krankheitstage – alles längst vergessen geglaubte Betrugsmanöver – doch sie sind wieder allgegenwärtig. Sie sind möglich auf Grund der aufenthaltsrechtlichen Sonderstellung der EU-Zuwander*innen und der repressiven Gesetzeslage des Sozialstaats zur Erzeugung von Zwang jede noch so schlecht bezahlte, prekäre, gesundheitsschädliche Arbeit bei Strafe des Aushungerns und der Abschiebung anzunehmen.
Jo ist nicht allein. In unserer Beratungsstelle häufen sich derartige Fälle in enormem Ausmaß. Für Jo und Familie H wurde gerade noch die Kurve gekriegt, da die Unternehmen das Handwerk der formvollendeten Entlassungen noch nicht beherrschen.
Diese neuen Ausbeutungsverhältnisse werden das Land verändern.
Deutschland braucht Zuwanderung in den Arbeitsmarkt, da sind sich die Bundesregierung, (Spahn braucht gerade 17.000 Pflegekräfte) die Bundesagentur für Arbeit, die Unternehmen und die dem Staat verbundenen Parteien einig. Zwischen 4 bis 6 Millionen zusätzliche „Arbeitnehmer“ sollen bis 2030 aus anderen Ländern an die Fließbänder, auf die Baustellen und an die Pflegebetten kommen. Andernfalls droht der Kollaps des Exportweltmeisters Deutschland, VW kann nicht mehr liefern, die Häuser werden nicht fertig und Pflege wird für die einkommenslosen Alten eingestellt.
Sowohl für die ca. 3 Millionen in den letzten 4 Jahren zugewanderten EU Bürger*innen als auch für die Millionen, die noch kommen gilt: Sie müssen sich in den ersten 5 Jahren in extremer Weise unterwerfen, sowohl den Ausbeutungsbegehren der mittelständischen und Kleinunternehmen dabei insbesondere den „Sklavenhändlern“ der Leiharbeitsbranche. Ja sie werden gebraucht an den Bändern von Daimler und Co. Aber dort erscheinen sie nicht als unbefristet Angestellte, sondern fast ausschließlich auf den Gehaltslisten von Subunternehmen und Leiharbeitsfirmen.
Eine vergleichbare Rechtslage gilt auch für die Mehrheit der Geflüchteten in Deutschland. Ein Daueraufenthalt ist nur bei erfolgreicher Integration in den Arbeitsmarkt möglich.
Die Zahl der von den zur Unterwerfung am Arbeitsplatz gezwungenen EU-Zuwander*innen ist um ein vielfaches größer als die Zahl der erwerbslosen Hartz IV-Bezieher*innen. Die Wirkung, die auf die Auflösung des unbefristeten durchschnittlich bezahlten Arbeitsverhältnisses mit gesicherten Arbeitsrechtverhältnissen und des Druck der auf die Löhne ausgeht, ist damit ungleich höher als die von Hartz IV.
Da ist eine dosierte Portion Rassismus, die die Solidarisierung der aufenthaltsrechtlich gesicherten Belegschaften mit den Neuankömmlingen verhindert, das probate Mittel der Herrschenden, die neue Unterschicht auf Abstand zu halten, ihre Organisierung und Ihren Widerstand zu verhindern.
Die Sanktionsregelungen der Hartz IV-Gesetze und die aufenthaltsrechtliche Sonderstellung von EU-Bürger*innen gehören sofort abgeschafft.