Neue Mietobergrenzen in Bremen

Ab sofort (19.02.2026) gelten neue Höchstwerte für die Bruttokaltmiete, die vom Jobcenter oder vom Amt für Soziale Dienste übernommen werden müssen.

Das bedeutet:

  • Liegt die Miete innerhalb der festgelegten Grenzen, müssen die Behörden diese Kosten übernehmen.
  • Ist ein Umzug erforderlich, müssen auch die tatsächlichen neuen Mietkosten übernommen werden, sofern sie unter diesen Höchstwerten liegen.

Bruttokaltmiete bedeutet:

Grundmiete plus kalte Nebenkosten. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Gebäudeversicherung
  • Müllabfuhr
  • Hausmeisterkosten
  • Wasser- und Abwasserkosten

Die Heizkosten gehören nicht zur Bruttokaltmiete. Sie werden vom Jobcenter oder vom Amt für soziale Dienste getrennt berechnet und zusätzlich übernommen.

Durch die Anhebung der Mietobergrenzen wird sich die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt voraussichtlich nicht verbessern. Es ist eher zu erwarten, dass sich die bestehenden Mieten weiter erhöhen und Vermieter*innen höhere Einnahmen erzielen. Für Menschen, die Leistungen beziehen, bleibt es daher weiterhin schwierig, eine passende Wohnung zu finden. Auch künftig werden viele Kinder ohne eigenes Zimmer aufwachsen müssen.

WohnungsgrößeAnzahlaltneuVeränderung in €
bis zu 50 m²1 Person539 €568 €+ 29 €
bis zu 60 m²2 Personen563 €593 €+ 30 €
bis zu 75 m²3 Personen696 €731 €+ 35 €
bis zu 85 m²4 Personen791 €833 €+ 42 €
bis zu 95 m²5 Personen974 €1027 €+ 53 €
mehr als 95 m²6 Personen1182 €1245 €+ 63 €
jede weitere 10 m²jede weitere Person108 €114€+ 6€

Die Personenzahl wird um je eine weitere Person erhöht,

  • wenn eine Schwangerschaft ab der 13. Woche vorliegt
  • wenn sich ein Kind im Rahmen des Umgangsrechts mehr als 120 Tage im Jahr in der Wohnung aufhält
  • wenn eine Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen „G“ vorliegt

Für Eigentümer*innen von Häusern und Eigentumswohnungen besteht kein Anlass zur Sorge Auch Zinszahlungen und weitere laufende Kosten werden bis zu den genannten Richtwerten übernommen. In bestimmten Fällen können sogar Tilgungsraten berücksichtigt werden.

Wichtig ist bei Immobilienbesitz lediglich, dass die Wohnfläche angemessen ist, die Immobilie selbst bewohnt wird und sie damit als geschütztes Vermögen gilt. In diesem Fall muss sie nicht verkauft werden.