ab 2009
Das Wohngeld ab 2009 leicht angehoben. Die Erhöhung bleibt allerdings weit hinter den gestiegenen Mieten zurück.
Trotzdem; für viele Aufstocker mit Hartz IV wäre zu prüfen, ob mit der neuen Wohngeldregelung der BAgIS ade gesagt werden kann.
Die neuen Mietobergrenzen nach dem Wohngeldgesetz in Bremen (Mietenstufe 4) betragen:
1 Person = 358 EUR
2 Personen = 435 EUR
3 Personen = 517 EUR
4 Personen = 600 EUR
5 Personen = 688 EUR
6 Personen = 771 EUR
jede weitere Person zuzüglich 83 EUR
Damit ist die Aufteilung in Baujahresalterstufen abgeschafft. Die Neuregelung begünstigt vor allem Menschen, denen in der bisherigen Wohngeldeinstufung ein Miethöchstsatz von z.B. 245 EUR im Altbau vor 1965 als Wohngeldbremse eingebaut wurde.
Da die Wohngeldtabellen wahrscheinlich erst Anfang 2009 erhältlich sind hat der BEV einen Wohngeldrechner erstellt, mit dem schon vor Erscheinen der offiziellen Tabellen, der Wohngeldanspruch errechnet werden kann.
Dieser kann in der Beratungsstelle abgefragt werden. Wir benötigen zur Berechnung die Unterlagen über die Miet- und Heizkosten sowie das vorhandene Einkommen.