Mit zum Teil illegalen Tricks versuchen das Jobcenter und auch das Amt für Soziale Dienste LeistungsbezieherInnen zu entsorgen und um Leistungen zu prellen. Seit im Januar 2016 die Werte der Wohngeldtabellen angehoben wurden, werden viele AufstockerInnen, die neben dem Lohn, ALG I oder Rente ergänzende Leistungen der Ämter erhalten, zum Wohngeldamt geschickt. In einigen wenigen Fällen führt dies zu höheren Leistungen für die betroffenen Menschen. In der Regel nur dann, wenn bei mehreren Kindern gleichzeitig Kinderzuschlag gezahlt wird.
Ausrechnen lassen sich diese Ansprüche relativ schnell. Auch in den Jobcentern gibt es Wohngeldrechner und der Kinderzuschlag beträgt maximal 160 Euro pro Kind.Die notwendigen Daten für die Berechnung des Wohngeldes sind in den Leistungsbescheiden der jeweiligen Ämter aufgeführt. Wohngeld und Kinderzuschlag einerseits und Hartz IV bzw. Grundsicherung andererseits sich per Gesetz ausschließen. Also entweder Wohngeld oder Hartz IV als Aufstockung.
Viele Beschäftigte in den Ämtern glauben jedoch auf die fünfminütige Berechnung verzichten zu können und schicken massenhaft Menschen, ohne jegliche Erfolgsaussicht zum Wohngeldamt. Fallzahlverringerung in den Ämtern ist das vorrangige Ziel. Und so landen dann viele Menschen beim Wohngeldamt. Dort werden stundenlang Datensätze für NeuantragstellerInnen angelegt und nach Monaten folgt dann der Bescheid. Bei der Familienkasse, zuständig für den Kinderzuschlag, dauert die Bearbeitung ebenfalls Monate.
[warning]Der Bezug von Wohngeld als aufstockende Leistung kann auch schlechter ausfallen als die Zahlungen von Jobcenter oder Sozialamt.[/warning] Dies muss ein Mensch jedoch nicht akzeptieren. Jede Betroffenen kann sich für die günstigeren Leistungen entscheiden, da hierauf ein Rechtsanspruch besteht.
Von Information und Aufklärung ist weder im Jobcenter noch im Amt für Soziale Dienste etwas zu spüren. Vielfach werden einfach rechtswidrig die laufenden Zahlungen eingestellt. Diese dienen jedoch der Sicherung des Existenzminimums und ihr Einstellung bedroht Mietzahlungen und führt zu Stromabschaltungen.
So erhielt Anfang August eine alleinerziehend Frau mit einer halben Stelle und einem Kind die Aufforderung zu Antragstellung von Wohngeld. Wenige Tage später erfolgte die Einstellung der Hartz IV Leistungen zum ersten September. Von der Zeitabfolge wäre kein alternativer Bezug von Wohngeld und Kinderzuschlag möglich.
Zudem hätte sie beim Wohngeld und Kinderzuschlag mehr als 230 Euro verloren. Das Jobcenter war nicht in der Lage zu erkennen, dass es nicht möglich ist, mehr Wohngeld zu bekommen als die Bruttokaltmiete beträgt.
[important]Menschen im aufstockenden Leistungsbezug der Ämter ist angeraten, jegliche Aufforderung zur Antragstellung von Wohngeld und bzw. Kinderzuschlag nachrechnen zu lassen. [/important] Die Mitarbeiter in den Jobcentern sind dazu entweder nicht in der Lage oder nicht Willens .