Informationsveranstaltung zur rechtlichen Situation von ZuwanderInnen aus EU-Ländern.
Mehr als dreieinhalb Millionen Menschen aus anderen EU Staaten leben in Deutschland. Davon sind mehr als 1 Million Menschen im Laufe der letzten 5 Jahre, vornehmlich aus ost- bzw. südeuropäischen Ländern zugewandert.
Durch das Urteil des Europäischen Gerichtshof zu den Ansprüchen von erwerbslosen EU BürgerInnen auf Hartz IV und die Veränderungen im Freizügigkeitsgesetz für EU-BürgerInnen zum Januar 2015 haben sich drastische Veränderungen ergeben, die zu einer weiteren Beschleunigung des Ausbaus des Niedriglohnsektors und dem Unterlaufen des Mindestlohns führen werden. Große Teile der ZuwanderInnen werden in einem unsicheren Aufenthaltsstatus gehalten, der sie in den Betrieben zu jederzeit erpressbaren Lohnsklaven degradiert.
Der Europäische Gerichtshof hat die Praxis der bundesdeutschen Jobcenter bestätigt: Hartz IV gibt es nicht, wenn Mensch aus einem anderen EU Staat, sich zwar legal zur Arbeitsuche in Deutschland einreist, aber keine Arbeit hat. Außerdem droht die Ausweisung, wenn 6 Monaten nach der Einreise keine Arbeit gefunden wurde und/oder der Arbeitsplatzverlust selbst verschuldet wurde.
Dies bedeutet: Wer im Rahmen der europäischen Verträge zwar in anderen Ländern Arbeit suchen und gänzliche ohne Arbeitserlaubnis jeden Job machen kann, muss in Deutschland bei eintretender Arbeitslosigkeit in den ersten fünf Jahren des Aufenthalts mit dem Rauswurf und sogar mit einer Wiedereinreisesperre rechnen.
Damit wird jedoch eine Spirale aus Erpressbarkeit, Lohndumping und vielfältigen Abhängigkeiten aktiviert.
Informationsveranstaltung
Mittwoch, 25. November, 19.30 Uhr
BEV-Büro in Bremen-Nord,
Lindenstraße 1b, 28757 Bremen