Was ändert sich mit der „neuen Grundsicherung“?

Diese Tabelle stellt die wesentlichen Unterschiede zwischen dem derzeit geltenden Bürgergeld und der von der Bundesregierung geplanten „neuen Grundsicherung dar. Grundlage sind offizielle Mitteilungen der Bundesregierung. Stand: 18. Dezember 2025

Regelungsbereich Bürgergeld (bis 2025) Neue Grundsicherung (ab 2026, geplant)
Bezeichnung Bürgergeld Grundsicherung für Arbeitssuchende (Umbenennung)
Regelsatz (Alleinstehende) 563 € monatlich (2025) Weiterhin 563 € („Nullrunde“) und damit eine effektive Senkung um 2,3 % (Inflation)
Fortschreibung der Regelsätze Erweiterte Fortschreibung mit Inflationsausgleich Rückkehr zur klassischen Fortschreibung nach Preis‑ und Lohnentwicklung
Vermögensprüfung Karenzzeit mit erhöhtem Schonvermögen Wegfall der Karenzzeit, strengere und altersabhängige Freibeträge
Kosten der Unterkunft Übernahme der tatsächlichen Kosten während der Karenzzeit Deckelung der Unterkunftskosten (ca. 1,5‑fache Angemessenheitsgrenze)
Mitwirkungspflichten Kooperationsplan, stärkerer Fokus auf Qualifizierung Vermittlungsvorrang, strengere Pflichten zur Arbeitsaufnahme
Zumutbarkeit von Arbeit Zurückhaltendere Zumutbarkeitsregeln Weitere Arbeitswege und mehr Tätigkeiten gelten als zumutbar
Sanktionen Gestaffelt ab 10 %, maximal 30 % 30 % Kürzung schneller möglich, bei Wiederholung bis vollständiger Leistungsentzug und Wohnungslosigkeit
Wohnung / Umzug Umzugsschutz durch Karenzzeit Verschärfte Regeln, geringerer Schutz vor Umzugsaufforderungen
Grundausrichtung Stärker unterstützender Ansatz („Fördern“ und „Strafen“) Stärkerer Fokus auf „Strafen“ und schnelle Arbeitsaufnahme

Quellen

Hinweis: Die Neue Grundsicherung befindet sich noch im parlamentarischen Verfahren. Einzelne Regelungen können sich bis zum Inkrafttreten 2026 noch ändern.