Die heute bekannt gewordenen „Einsparvorschläge“ der Bundesregierung gehen zum größten Teil zu Lasten von Hartz IV EmpfängerInnen, also Menschen, die eh schon unterhalb der offiziellen Armutsgrenze leben.
Die Streichung der Übergangszuschläge nach § 24 SGB II von maximal 160 Euro monatlich für ein Jahr pro erwachsenem Hilfeempfänger führen in vielen Haushalten nach dem Ende des ALG I Bezuges zu empfindlichen Einkommensverlusten. Darüber hinaus verhindert die geplante Streichung der Zahlung der Rentenversicherungsbeiträge für Hartz IV EmpfängerInnen die Möglichkeit des Bezuges von Erwerbsminderungsrenten und löst später geringere Rentenzahlungen aus.
Die Streichung des Elterngeldes während des Hartz IV Bezuges trifft Familien und Alleinerziehende besonders. Bisher waren 300 Euro des Elterngeldes bei Hartz IV Bezug anrechnungsfrei und addierten sich zu dem Bezug der Regelleistungen. Bedeutet diese Streichung für sich schon eine erhebliche Einkommensminderung, so wird sie jedoch auch politisch / moralisch zu einer doppelten Keule für die Hartz IV BezieherInnen, denn damit signalisiert die Bundesregierung: „Eure Kinder wollen wir nicht!“
Die Streichung des Elterngeldes für Hartz IV EmpfängerInnen schließt nahtlos an die sozialdarwinistischen Tiraden von Sarazin und Gunnar Heinsohn an, die unlängst massiv die Streichung von Leistungen als Anreiz für die Geburt von Kindern in Hartz IV Haushalten gefordert hatten. Dieser Logik ist die Bundesregierung mit der Streichung des Elterngeldes für Hartz IV BezieherInnen gefolgt. Sollte diese Kürzung Wirklichkeit werden, ist offenkundig: Für Kinder von Menschen in Arbeit wird eine Leistung erbracht – für Kinder von Erwerbslosen nicht. Damit stempelt diese Bundesregierung Hartz IV Kinder zu unerwünschtem Leben.
Tatsächliche Steuererhöhungen oder Leistungskürzungen für Millionäre sucht man in den Kürzungsvorschlägen der Bundesregierung vergeblich. Wenn man berücksichtigt, dass die obersten 0,5 Prozent der EinkommensbezieherInnen über 2,3 Billionen Euro Geldvermögen verfügen, fällt die einseitige Kürzungspolitik ins Auge.