Am Mittwoch, 18. April 2018 sollte um 10.30 Uhr in der Grohner Düne in Bremen-Nord erneut ein Wohnung geräumt werden. Der Hintergrund ist eine Verzahnung von Dummheit bzw. Unfähigkeit (des Jobcenters) und Profitgier der Vermietungsgesellschaft (Grand City).
Frau X ist polnische Staatsbürgerin. Sie hält sich seit 6 Jahren in Deutschland auf und hat damit den ausländerechtlichen Status eines
unbefristeten Daueraufenthaltrechts. Sie hat überwiegend in Minijobs und kurzfristigen Jobs gearbeitet und ergänzende Hartz IV Leistungen bezogen.
Im Jahr 2015 ist es bei ihr zu erheblichen Mietschulden gekommen, da sich Sozialamt und Jobcenter vor der Anerkennung der Verpflichtung der Mietzahlung drücken wollten. Das Klageverfahren ist in der Hauptsache noch immer nicht entschieden. Die einstweilige Anordnung auf Übernahme der Mietkosten wurde damals mit der Argumentation des Jobcenters, die Wohnung sei auf Grund baulicher Mängel nicht erhaltenswert, abgelehnt. Diese Brandschutzmängel sind inzwischen behoben. Auf Grund dieser erheblichen Mietschuld besteht ein Titel zur Räumung. Allerdings wurde diese Räumung ausgesetzt, da das Jobcenter für Frau X fortan alle Mieten und zusätzlich 50 Euro Abtragsraten auf die Mietschulden bezahlt hat. Das klappte bis zum Januar 2018 problemlos.
Dann kam mit Schreiben vom 11. Januar 2018 die Botschaft des Jobcenters, die Zahlungen würden zum 1. Februar 2018 eingestellt. Die
Voraussetzungen für den Aufenthalt in Deutschland seien nicht mehr gegeben. Frau X hatte dem Jobcenter jedoch regelmäßig die Lohnabrechnungen eingereicht. Das Jobcenter hätte aus der Akte wissen müssen, dass Frau X seit Juli 2012 in Bremen gemeldet ist. Gegen diese Leistungseinstellung erfolgten ein Widerspruch und eine Eilklage vor dem Sozialgericht Bremen.
Das Sozialgericht Bremen entschied im Eilverfahren am 22. Februar 2018, dass das Jobcenter verpflichtet sei, Frau X weiterhin Leistungen zu gewähren. Das Jobcenter wurde noch am selben Tag per Fax über die „Unrechtmäßigkeit“ seines Handelns informiert und hätte auch die Wohnungsbaugesellschaft informieren und die Miete für Februar und März zahlen können. Aber am 19. März gab es immer noch keine Zahlung, weder an den Vermieter noch an Frau X. Das Jobcenter hatte sich in den vorherigen Bescheiden verpflichtet die Miete immer direkt an die Vermietungsgesellschaft zu überweisen. Nichts wäre passiert, hätte das Jobcenter dies getan.
Statt dessen kündigte der berüchtigte Gerichtsvollzieher Plitzko mit Schreiben vom 20. März den Räumungstermin für den 18. April an.
Die Motivation der Vermietungsgesellschaft Grand City ist durchschaubar. Nach erfolgter Räumung und Neuvermietung kann ein deutlich höherer Mietzins kassiert werden.
So geben sich willkürliches Handeln jenseits jeglicher Rechtsgrundlage durch das Jobcenter und Profitgier gegenseitig Steilvorlagen. Und zum wiederholten Mal muss diese Jobcenterschlamperei, die aus völliger Unfähigkeit entstanden ist, ein Mensch ausbaden.
In 2017 haben die Jobcenter bundesweit mehr als 1 Million Leistungsbezieher*innen sanktioniert, überwiegend weil sie Termine nicht
wahrgenommen haben.