Senat knickt bei Heizkostenbewilligung für Hartz IV BezieherInnen teilweise ein.

Auf der Sitzung der Deputation für Soziales am heutigen Freitag soll eine Vorlage beschlossen werden, die die zukünftige Bewilligung von Heizkosten durch die BAgIS und die Ämter für Soziale Dienste regelt.
Damit wird von der bisherigen, rechtswidrigen Praxis Abstand genommen, Richtwerte von 1,10 bzw. 1,35 Euro pro qm Wohnfläche zu bewilligen. LeistungsbezieherInnen mit höheren Heizkosten wurden regelmäßig die darüber hinaus gehenden Kosten nicht gezahlt. Diese mussten die Restbeträge aus den zu geringen Regelleistungen bestreiten.

Der Bremer Erwerbslosenverband hat bereits seit der Beschlussfassung der Deputation vom 11. Juni 2009 – vor genau einem Jahr – auf die Rechtswidrigkeit dieser alten Regelung verwiesen und die Sozialbehörde zu einer rechtskonformen Anwendung bei der Übernahme von Heizkosten aufgefordert. Auf der Sitzung am 11. Juni 2009 protestierten 20 AktivistInnen des BEV gegen diesen Beschluss. In zahlreichen Gerichtsverfahren vor den Bremer Sozialgerichten mussten daher BAgIS und Amt für Soziale Dienste regelmäßig Niederlagen einstecken und höhere als ursprünglich bewilligte Heizkosten zahlen.

Die am heutigen Freitag zur Beschlussfassung vorliegenden neuen Obergrenzen orientieren sich an Entscheidungen der Sozialgerichte zum Bremer Heizkostenspiegel. Danach sollen zukünftig bei Gasbeheizung 1,45, für Ölbeheizung 1,75 und bei Fernwärme 1,51 Euro monatliche Heizkosten pro qm als angemessen gelten.

Auch hier werden nach Auffassung des BEV, manche tatsächlich zu zahlende Heizkosten in bestimmten schlecht isolierten Wohnung noch nicht ausreichend berücksichtigt, die im Einzellfall bewiesen werden müssen.

Die heute vorliegende Beschlussfassung zeigt jedoch, dass sich Widerstand lohnt und das Anrufen von Gerichten erfolgreich sein kann.