Maßnahmen: Neues zum 1. April

Mit dem 1. April 2012 treten eine Reihe Änderungen der sogenannten Beschäftigungsförderung in Kraft. Erfahrungen über die praktischen Auswirkungen wird es folglich erst viel später geben. Es scheint jedoch, dass sich die jetzigen Zustände noch einmal verschlechtern werden.

Das wichtigste in Kürze:
1. Die berüchtigten „Ein-Euro-Jobs“ bleiben erhalten. In Bremen wird die Reduzierung der Regiemittel aus dem Etat der Jobcenter an die Träger von der Landesregierung durch eine andere Verteilung der Mittel des Europäischen Sozialfonds ausgeglichen. Daher wird es in Bremen zu keiner relevanten Senkung der „Ein-Euro-Job“ Stellen kommen. Lediglich die Träger der Arbeitslosenbetreuungsindustrie werden sich noch mehr anstrengen, durch die „Ein-Euro-Jobber“ noch mehr marktgängige Dinge fertigen zu lassen, mit denen sich Geld verdienen läßt. Dies wird ihnen dadurch erleichtert, da zukünftig in den „Ein-Euro-Job“ Maßnahmen auch offiziell keine Fortbildungsanteile mehr enthalten sein werden. Die sind für die meisten TielnehmerInnen bisher auch schon „ausgefallen“, aber jetzt steht dies auch auf dem Papier.

2. Die Maßnahmen der Entgeltvariante AGH E (ca. 500 Stellen in Bremen mit einem Bruttolohn von 1100 bis 1500 Euro / ohne Arbeitslosenversicherung) entfallen ersatzlos, damit wird das für viele Menschen angenehmste, weil am besten bezahlte, Maßnahmeinstrument entfallen.

3. Neu sind die „Förderung von Arbeitsverhältnissen“ (FAV) die zukünftig neben den EEJ die wesentliche Ausbeutungsförderungsinstrumente der Jobcenter ausmachen.
FAV sind eine zeitlich, auf maximal zwei Jahre befristet Förderung der Beschäftigung. Diese FAV können sowohl in gemeinnützigen Einrichtungen, dem Staat als auch privaten Unternehmen durchgeführt werden. Alle bisherigen Einschränkungen durch Zusätzlichkeit oder öffentliches Interesse entfallen.
Der Zuschuss an die Unternehmen ist beschränkt auf höchstens 75 Prozent der Kosten der Stelle, also einschließlich der sogenannten Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Der Lohn richtet sich nach ortsüblichen, d.h. den im jeweiligen Betrieb gezahlten Löhnen. Folglich sind Stundenlöhne von 6 bis 15 Euro möglich.
Allerdings wird in den FAV auch kein Beitrag zur Arbeitslosenversicherung gezahlt, was zur Folge hat, dass keine Ansprüche auf ALG I erworben werden und nach Ende der Maßnahme gleich wieder Hartz IV in voller Höhe fällig wird.

Mit dem „Arbeitgeber“ ist ein Arbeitsvertrag abzuschliessen, somit entsteht ein reguläres Arbeitsverhältnis, dass allerdings befristet ist und keine Ansprüche auf Weiterbeschäftigung, nach Ende der Maßnahmezeit, beinhaltet.

Und natürlich ist nicht zu vergessen: Bei Jobabbruch oder dem Nichtantritt gibt es eine Sanktion, denn freiwillig sind diese Jobs nicht.

Die FAV weisen hinsichtlich der Form des Lohnzuschusses hohe Ähnlichkeiten mit der „Bürgerarbeit“ auf. Allerdings dürfte das völlige Fehlen von Zusätzlichkeitskriterien, die bisher für die meisten Maßnahmen gegolten haben zu einer noch deutlicheren und direkteren Lohnsubvention von KapitalistInnen und damit der direkten Profitförderung dienen.

Ein anschauliches Beispiel dafür, dass sich die hiesigen KapitalistInnen nicht mehr damit zufrieden geben durch Jobcenter und die Träger der Arbeitslosenbetreuungsindustrie weichgespülte, passend qualifizierte Arbeitskräfte einstellen zu können, sondern selbst die Profite aus der „aktiven Arbeitsmarktpolitik einsacken wollen.