Mietpreise bei Neuvermietungen im unteren Niveau explosionsartig gestiegen

Nichts geht mehr auf dem Wohnungsmarkt für Bezieher*innen von Hartz 4 und Grundsicherung im Alter. Erst vor fünf Monaten wurden in Bremen die Grenzen für die Anmietung für Wohnungen für die ca. 70.000 Haushalte im Leistungsbezug erhöht. Dies geschah mit der Begründung, oben genannte Leistungsbezieher*innen sollten die Möglichkeit des Wohnungswechsels bzw. überhaupt die Chance auf die Anmietung einer Wohnung erhalten. Zu stark waren in den Jahren davor die Mieten gestiegen.

Aber wie befürchtet, haben die Vermieter*innen, vor allem die Wohnungsgesellschaften die Anhebung der Grenzen für eine drastische Anhebung der Mieten genutzt. Keine Steigerung des Wohnungsangebots, keine deutliche Verbesserung von Modernisierung und Komfort. Allein der Preis ist gestiegen.
Leistungsbezieher*innen einschließlich aller Aufstocker*innen stehen vor dem gleichen Problem wie im Winter 2016/17. Sie finden kaum Wohnungen, deren Preise von den Jobcentern bzw. Sozialämtern übernommen werden. Die Angaben der örtlichen Zeitungen, der GEWOBA und der Vonovia ergaben am Wochenende 29/30. Juli gerade zwei Einzimmerwohnungen von 34 und 31 qm die zu den Konditionen des Jobcenters hätten angemietet werden können. Dieser Stichprobenvergleich bestätigt die Beobachtungen aus der Beratung in den letzten Wochen. Die Vermietungsgesellschaften haben blitzartig die „Preisschilder“ auf den Stand der neuen Obergrenzen gebracht.

Bei den Mietanhebungen geht die private Vonovia allen voran. Sie nutzt das knappe Wohnungsangebot um selbst in Wohngebieten wie Hinter den Ellern oder Wohlers Eichen die Mietpreise sogar bis über die Obergrenzen hinaus anzuheben. Die Folge ist dann eine Überbelegung der Wohnungen mit fünf Personen in eine 3-Zimmer-Wohnung.
Auch die überwiegend der Stadt gehörende GEWOBA verhält sich wie jede andere auf Profit orientierte Gesellschaft. Ja sogar Mieterhöhungsverlangen bei bestehenden Mietverhältnissen werden von der GEWOBA fleißig betrieben.

Genutzt hat die Anhebung der Obergrenzen den Bezieher*innen von Hartz 4 nicht. Allein den Aktionären privater Vermietungsgesellschaften bringt sie zusätzliche Gewinne. Die Stadt Bremen muss höhere Summen aus Steuermitteln aufbringen und an die Vermieter überweisen. Die ganz großen Verlierer*innen sind jedoch die ca. 200 000 Menschen in Bremen, die von ihrem Einkommen aus Lohn und Rente zukünftig immer größere Teile für die Miete aufwenden müssen.

Die Bruttokaltmieten enthalten bei den meisten Mietangeboten nicht die Kosten für Wasser und Abwasser. Diese müssen vom Mieter direkt an die swb gezahlt werden. Die Wasserkosten sind jedoch ein Kostenbestandteil innerhalb der Obergrenze.