Elterngeldansprüche aus dem Jahr 2010 vor dem möglichen Zugriff der BAgIS im Jahr 2011 schützen !

Bremer Erwerbslosenverband:
ElterngeldbezieherInnen die sich nur das halbe Elterngeld auszahlen lassen, sollten diese Wahlmöglichkeit umgehend widerrufen

Ab 01.01.2011 soll das Elterngeld voll auf die Hartz IV-Leistungen von jungen Eltern angerechnet werden. Ausgenommen sollen nur Elterngeldansprüche bis zu einer Höhe von 300 Euro im Monat sein, die aus einer vorangegangenen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung resultieren. Bisher waren in jedem Fall zumindest 300 Euro von der Anrechnung freigestellt. Wie die konkrete Gesetzesanwendung tatsächlich aussehen wird, ist zur Zeit noch unklar.

Im Regelfall wird das Elterngeld in den ersten 12 Monaten nach der Geburt eines Kindes in Höhe von 300 Euro monatlich ausgezahlt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, sich das Elterngeld über die Dauer von 24 Monaten jeweils in halber Höhe auszahlen zu lassen.
Aus gegebenem Anlass macht der Bremer Erwerbslosenverband jetzt aber darauf aufmerksam, dass ElterngeldbezieherInnen, die von dieser „Verlängerungsmöglichkeit“ aus § 6 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ␣ Verlängerung der Anspruchszeit auf zwei Jahre – Gebrauch gemacht haben, diesen Antrag umgehend für die Vergangenheit und ggf. die Zukunft widerrufen sollten. Damit dieser Widerruf möglichst wirksam ist, sollte er noch im November 2010 erfolgen. Nach dem Widerruf, erfolgt eine Nachzahlung der Elterngeldkasse für die zunächst nicht ausgezahlten Beträge (2. Rate). Durch die Gesetzesänderung zum 1. Januar 2011 könnte nämlich der Fall eintreten, dass „halbe“ Elterngeldzahlungen die ab Januar 2011 den Eltern ausgezahlt werden, auf die Hartz IV-Leistungen angerechnet werden, obwohl es sich eigentlich um Elterngeldansprüche aus dem Jahr 2010 handelt.
Dies kann in jedem Fall vermieden werden, wenn rechtzeitig ein solcher Widerruf erfolgt. Die Agentur für Arbeit hat in internen Hinweisen für ihre MitarbeiterInnen darauf aufmerksam gemacht, dass solche Nachzahlungen für Elterngeldzeiträume mit regulärem Auszahlungstermin vor dem 01.01.2011 nicht auf die ALG II-Leistungen anzurechnen sind (siehe Anhang).
Der BEV steht Betroffenen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Grundsätzlich sehen wir in dieser Gesetzesänderung eine skandalöse Ungleichbehandlung von Eltern, die geprägt ist von folgender Botschaft an arme Menschen: Eure Kinder wollen und brauchen wir hier nicht ! Während die Bundesregierung einerseits bei den Ärmsten massiv kürzt, wird andererseits alles getan, damit die Profite von Unternehmen, Wirtschaft und den Reichen in diesem Land, weiter steigen können.