Bremen saniert Haushalt auf Kosten armer Kinder

Mit der Verkündung der Änderungen im SGB II (Hartz IV) am 26. März 2011 stehen Kindern aus Familien mit Hartz IV, Wohngeld oder Grundsicherungsbezug Leistungen aus dem sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung zu. Dies sind im Einzelnen: Zuschüsse zu Mittagessen in Schulen, eintägige Klassenfahrten, Nachhilfeunterricht, Fahrtkosten zur Schule und bis zu 10 Euro monatlich für Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen oder Musikschulen. Insgesamt 46 500 Kinder haben im Lande Bremen (36500 Bremen, 10000 Bremerhaven) Anspruch auf diese Leistungen.
Bis zum 30. Juni konnten die Leistungen auch rückwirkend zum 1. Januar 2011 beantragt werden. In Bremen, gab es bis Juni, eine im Vergleich zu anderen Großstädten sehr geringe Antragsquote der antragsberechtigten Haushalte.

Ursache ist nach Aufffassung des BEV die schleppende Informations- und Umsetzungspolitik der Sozialbehörde und des Jobcenters. Während in anderen Städten alle antragsberechtigten Haushalte im Bezug von Hartz IV schriftlich über diese Leistungen informiert wurden, gabe es dies in Bremen nicht. Mit einer Presseerklärung der Sozialbehörde wurde am 23. Juni darauf verwiesen, dass bis zum 30. Juni – also nur sieben Tage später – noch der rückwirkende Antrag gestellt werden konnte.
In den Behörden selbst, wurde ständig gemauert. Eltern wurde, wenn sie Änträge stellen wollten abgewimmelt und auf fehlende Verwaltungsvorschriften verwiesen.

Diese Abwehr von Anträgen war politisch gewollt. Hintergund ist die Finanzierung der Haushaltsmittel für Bildung und Teilhabe. Bremen bekommt für die Jahre 2011 und 2012 jeweils 20 Millionen Euro aus Berlin als Pauschale für diese Ausgaben überwiesen. Hintergrund dieser Bemessung ist die Zahl der antragsberechtigten Kinder. Wenn Bremen also für das Jahr 2011 nur die Hälfte der aus Berlin stammenden Mittel ausgibt, kann der Rest, weil er nicht bei fehlendem Abruf zurück erstattet werden muss, im Haushalt anderweitig verbraucht werden.
Erst im Jahre 2013 muß Bremen die verausgabten Mittel für Bildung und Teilhabe centgenau mit Berlin abrechnen.
Da sich der Bremer Senat bereits am 5. April in einer Vorlage zu Bildung und Teilhabe beschäftigt hat und in dieser Vorlage genau die oben beschriebenen Mechanismen dargestellt wurden, geht der BEV davon aus, dass die fehlende Informationspolitik gewollt war, um sich einige Millionen Zusatzeinnahmen zu verschaffen. Dies geht allerdings auf Kosten der betroffenen Kinder.

Bereits in eben dieser Senatsvorlage vom 4. April wird darauf verwiesen, dass die Wohngeldämter und die Familienkasse (bei Bezug von Kinderzuschlag) bereits alle LeistungsbezieherInnen über ihre Ansprüche schriftlich informieren wollen.

Warum nicht auch die LeistungsbezieherInnen über die bremischen Behörden – Jobcenter und Ämter für Soziale Dienste ?
Eine Untersuchung des Städtetages hat ergeben, dass bundesweit ca. 60 Prozent der Städte die dortigen LeistungsbezieherInnen schriftlich informiert und zum Teil auf die Pflicht zur Mitwirkung verwiesen hat.

Der Bremer Erwerbslosenverband wirft dem Bremer Senat vor, bewußt zehntausende Kinder um rechtlich garantierte Ansprüche geprellt zu haben.

Die Bewilligungspraxis unterstreicht einmal mehr, dass es notwendig ist, die kostenfreien Angebote in den Schulen auszuweiten und die Regelleistungen zu erhöhen. Das Bildungspaket der Bundesregierung ist ein Irrweg.