In und mit folgender Reihe von Diskussionstreffs wollen wir Fragen diskutieren die uns umtreiben, bei denen wir noch selber manche Frage unbeantwortet haben, über die wir vielleicht selber ratlos sind, aber über die wir schon immer gerne mal diskutieren wollten.
Das geht am tollsten mit möglichst vielen Anderen, weswegen wir alle hiermit herzlichst einladen möchten doch vorbeizukommen und mit zu diskutieren.
„Gute“ und „schlechte“ Arbeitslose?
23.April, 19 Uhr, „Resonanz“, Hohentorsheerstr. 24, 28195 Bremen
Die Ansicht, dass wer nicht arbeitet auch nicht essen solle, erscheint gesellschaftlich unwidersprochen. Arbeit gilt als Anfang und Ende eines erfüllten Lebens und nicht als notwendiges Übel. Wer da nicht mitspielt ist wird als fauler „Sozialschmarotzer“ von Jobcenter bis zur BILD verfolgt. Wie können wir mit diesen, in Teilen auch „in uns“ wirkenden, Ansichten und ihren handfesten Folgen umgehen und uns gegen sie zur Wehr setzen?
Beschäftigungsträger wie BRAS, ALZ und co. abschaffen?!?
22. Mai, 19 Uhr, „Resonanz“, Hohentorsheerstr. 24, 28195 Bremen
Land auf und ab gelten Beschäftigungsträger als erhaltenswerte Bereicherungen, bieten sie nicht nur soziale und kulturelle Einrichtungen wie Cafés, Tischlereien und „LeseMobile“ an, sondern auch „Beschäftigung“ für Erwerbslose. Tatsächlich handelt es sich aber um, in Teilen höchst profitable, Unternehmen deren „Angestellte“ zwangsweise für einen Hungerlohn schuften müssen.
Gibt es überhaupt (noch) eine Erwerbslosenbewegung?
4. Juni, 19 Uhr, „Resonanz“, Hohentorsheerstr. 24, 28195 Bremen
Was ist und soll der BEV eigentlich sein? Ein sozialer Beratungsladen? Ein Teil der Erwerbslosenbewegung? Ein radikales Politprojekt?
Das bedingungslose Grundeinkommen: Irriges Ergebnis einer verkehrten Gesellschaftsanalyse oder Befreiung von entrechteter, entfremdeter Arbeit ?
9. Juli, 19 Uhr, „Resonanz“, Hohentorsheerstr. 24, 28195 Bremen
Auch innerhalb des BEV gibt es zum bedingungslosen Grundeinkommen unterschiedliche Auffassungen über die wir kontrovers diskutieren möchten.
Ausgeschlossen von den Veranstaltungen sind Personen, die rechtsextremen Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch sexistische, homophobe, rassistische, nationalistische, antisemitistische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind. Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und diesen Personen den Zutritt zur den Veranstaltungen zu verwehren oder von diesen auszuschließen.
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