Ende Dezember verschickte die Vonovia an zahlreiche Mieter*innen in Bremen-Nord die Betriebs- und Heizkostenabrechnungen für das Kalenderjahr 2016. Einige Mieter*innen staunten nicht schlecht über die geänderten Abrechnungsmodalitäten.
Besonders augenfällig ist die Abweichung bei den Heizkosten. Hier setzte sich die Vonovia in einigen Abrechnungsbezirken (Hünertshagen, Lüssum, …) ganz locker über die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren zur Abrechnungen hinweg. Heizkosten müssen zwischen 50 und 70 Prozent der Gesamtkosten nach dem Verbrauch abgerechnet werden. Dazu ist es notwendig an den Heizungen Messgeräte zu installieren und diese abzulesen. In den üblichen Abrechnungen wird ein Teil der Kosten nach Quadratmeter Wohnfläche und zwischen 50 und 70 Prozent nach Verbrauch abgerechnet. Dieses Verfahren wendete die Vonovia noch 2015 in den betroffenen Wohnungen an.
Für 2016 erfolgte jedoch die Abrechnung in zahlreichen Wohnungen ausschließlich nach der Größe der vermieteten Wohnung. Diese Abrechnungsmethode ist nicht nur rechtswidrig, da § 7 der Heizkostenverordnung eindeutig eine Berechnung nach tatsächlichem Verbrauch vorschreibt. Es führt insbesondere für sparsame Heizer zu deutlichen Nachteilen, da sie trotz reduzierter Zimmertemperaturen mit höheren Heizkosten und angehobenen Vorauszahlungspauschalen rechnen müssen.
Den Mieter*innen, die auf Grund dieser gesetzeswidrigen Abrechnungsmethoden mit höheren Kosten rechnen müssen, ist dringend angeraten den Abrechnungen zu widersprechen und eventuellen Nachzahlungen nicht zu leisten.
Hilfestellungen bei der Überprüfung der Abrechnungen leistet der BEV zu den regulären Beratungszeiten.