Für Menschen die Geld vom Jobcenter oder vom Amt für Soziale Dienste erhalten, egal ob „Grundsicherung“ oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz o.ä., ist es wichtig zu wissen, dass sich die Mietobergrenzen ab Juni 2022 etwas erhöht haben. Bei Haushalten mit fünf Personen gibt es eine deutliche Erhöhung, sonst nur gemäßigte Anhebungen.
Das Jobcenter und das Amt für Soziale Dienste müssen ab sofort folgende Bruttokaltmieten übernehmen und bei einem erforderlichen Umzug auch die vollständigen neuen Kosten übernehmen, wenn diese unterhalb der folgenden Werte liegen. Die neuen Richtwerte gelten rückwirkend ab 1. März 2022, das Jobcenter und das Amt für Soziale Dienste müssen die Werte von Amts wegen auch für zurückliegende Zeiträume eigenständig anpassen. Sollte dies nicht passieren, wenden Sie sich gerne wegen einer Beratung an uns.
Unter „Bruttokaltmiete“ verstehen die Ämter die Grundmiete zuzüglich den kalten Nebenkosten (z.B. Versicherung, Müll, Hausmeister*in und sehr wichtig (!) auch die Kosten für Wasser/Abwasser). Heizkosten werden vom Jobcenter gesondert berechnet und übernommen.
Die Wohnungssituation wird sich dadurch nicht verbessern, die vorhandenen Wohnungen werden zukünftig einfach nur teurer und die Vermieter*innen bekommen mehr Gewinn. Dementsprechend wird es für Leistungsbezieher*innen weiterhin schwierig sein, neue Wohnungen zu finden und es werden auch zukünftig viele Kinder ohne eigenes Kinderzimmer aufwachsen.
Die Mietobergrenzen in Bremen: Hartz 4 und Grundsicherung
Personen | Neu, ab März 2021 | 12% mehr in bestimmten Stadtteilen |
1 | 537 € | 601,44 € |
2 | 560 € | 627,20 € |
3 | 696 € | 779,52 € |
4 | 789 € | 883,68 € |
5 | 973 € | 1089,76 € |
Jede weitere Person: 101 Euro.
Diese Werte enthalten auch die Kosten für Wasser/Abwasser, wenn diese mit der swb o. ä. Firmen abgerechnet werden.
12 % mehr in Blockland, Borgfeld, Findorff, Horn-Lehe, Mitte, Neustadt, Oberneuland, Obervieland, Östliche Vorstadt, Schwachhausen, Seehausen, Strom.
Die Personenzahl wird um je eine weitere Person erhöht,
- wenn eine Schwangerschaft ab der 13. Woche vorliegt
- wenn sich ein Kind im Rahmen des Umgangsrechts mehr als 120 Tage im Jahr in der Wohnung aufhält
- wenn eine Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen „G“ vorliegt
Für Wohngemeinschaften ist die Situation seit 2018 etwas komplizierter. Weiteres findet sich: hier.
Bei einem Erstantrag hat das jeweilige Amt zunächst Ihre tatsächliche Miete zu berücksichtigen, auch wenn sie oberhalb der o.g. Werte liegt. Die Behörde wird in der Regel dazu auffordern, dass Sie innerhalb der nächsten sechs Monate Ihre Miete senken, d.h. sich eine andere, günstigere Wohnung zu suchen. Diese 6-Monats-Frist kann durch bestimmte Schritte erheblich verlängert werden. Lassen Sie sich von uns hierzu im Einzelfall beraten.
Für Eigentümer*innen von Häusern und Eigentumswohnungen besteht kein Grund zur Panik. Auch die Kosten für Zinsen und andere Kosten werden bis zu den oben genannten Richtwerten übernommen. In einigen Fällen ist auch die Übernahme der Tilgungsraten möglich. Zu beachten bei Immobilienbesitz ist lediglich, dass die Größe der Wohnung bzw. des Hauses angemessen ist, Mensch dieses selbst bewohnt und es somit als geschütztes Vermögen gilt und nicht verkauft werden muss.